Normalerweise braucht doch eine Marke ein gewisses Alleinstellungsmerkmal, um überhaupt zugelassen zu werden, dachte ich. Aus diesem Grund war Google von der Wortschöpfung „googeln“ nicht wirklich begeistert, aus Angst, der Markenschutz würde erlöschen. Google bevorzugt angeblich die Redewendung „mit Google suchen“. Desweiteren ist es soweit ich weiß auch so, dass der Markeninhaber, in der Klasse (Beispiel: „Textildruckerzeugnisse“) in der er die Marke registriert hat, auch aktiv die Marke verwenden muss. Sonst kann sie ihm teilweise oder ganz aberkannt werden. P.S. Bin kein Anwalt ^^
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