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Von: *Name urheberrechtlich geschützt*

Schon echt krass, was für einen Unsinn man hier in Deutschland rechtlich immer noch treiben kann….traurig und verrückt zugleich.

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Von: Stefan

50% Schadensersatzpflicht der eigenen Kostennote für einen abmahnenden Anwalt, wenn sich rausstellt, dass die Abmahnung(en) nicht berechtigt waren. Mit solch einem Gesetz wäre die Abmahnindustrie...

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Von: Divix

Öhm..wie..hmm…BITTE WAS? Das hier ist ein wunderbaren Beispiel das mit dem Rechtsystem etwas nicht stimmt! Wieso verdammt nochmal ist es möglich das irgent so eine poplige Kanzlei Anspruch auf 2...

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Von: LG Kiel verbietet Werbung für "Geek Nerd" T-Shirt | medienrecht-blog.com...

[…] hat im Netz zu einem Aufschrei geführt. Die Abmahnung wird sogar in einem Atemzug mit den Redtube-Abmahnungen genannt. Auch wenn diese Fälle eher weniger miteinander zu tun haben […]

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Von: Thomas

ich schreibe selten einen Kommentar…. 1. viele Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs sind geschützt z.B. „Apfel“ 2. „Geek Nerd“ ist eine eingetragene Marke dieser Firma für die Nizza-Klassen 21,...

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Von: Ständiges Lernen

Lehrreich ist z.B. t3n.de/news/e-commerce-recht-wichtigsten-8-513532/ Die Strafen und Prozesse muss man sich leisten können...

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Von: Ingress für iOS angekündigt und Plattform-Weiterentwicklung - Check-App...

[…] eine mystische Aura umgibt. Nein, wir werden uns nicht dazu hinreißen lassen die beiden Begriffe G… und N… zusammen zu benutzen, um die Nutzerschaft zu beschreiben. Auch das Outing von Sascha Lobo...

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Von: Initiative um den Beruf des Abmahnanwalts zu stärken. - Kontrageil

[…] Berlins Wirtschafssenator ist davon so begeistert, dass er mehr innovative Unternehmen wie die Trade Buzzer UG in die Hauptstadt locken […]

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Von: Abgemahnt: 1.500 Euro für Begriffe und Nam...

[…] Wer die Popularität von TV-Figuren gewerblich nutzen will, sollte sich vergewissern, ob die Namen markenrechtlich geschützt sind. Auch Begriffe wie „Geek Nerd“ werden derzeit teuer abgemahnt.  […]

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Von: GO.de Blogschau Dezember |

[…] Mehr hierzu steht im Blog von t3n. […]

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Von: leganz

Eine einstweilige Verfügung bedeutet doch bitte nicht, dass eine Verletzung vorliegt. Mich verwundert es doch bitte schon dass die Markeneintragung zugelassen wurde. Sind doch die Begriffe „Nerd“ und...

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Von: Jens

Mich würde die rechtliche Handhabe interessieren. Wie genau ist das definiert und warum können die selben Typen jetzt nicht Euch ebenso abmahnen? Weil Ihr darüber „nur“ berichtet? Immerhin hat ja jeder...

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Von: belipe

Mich würde ja auch interessieren, ob Trade Buzzer die Begriffe auch aktiv nutzt – meines Wissens eine Voraussetzung, um Markenrechte überhaupt geltend machen zu können.

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Von: Rico Weigand

Und jetzt stellt euch mal vor T3N würde wie @Jens schon schön schrieb wirklich deshalb abgemahnt werden. Es würden nicht nur kosten für ein Verfahren entstehen, sondern auch jede Menge an...

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Von: Philipp

Normalerweise braucht doch eine Marke ein gewisses Alleinstellungsmerkmal, um überhaupt zugelassen zu werden, dachte ich. Aus diesem Grund war Google von der Wortschöpfung „googeln“ nicht wirklich...

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Von: *Name urheberrechtlich geschützt*

Schon echt krass, was für einen Unsinn man hier in Deutschland rechtlich immer noch treiben kann….traurig und verrückt zugleich.

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Von: Stefan

50% Schadensersatzpflicht der eigenen Kostennote für einen abmahnenden Anwalt, wenn sich rausstellt, dass die Abmahnung(en) nicht berechtigt waren. Mit solch einem Gesetz wäre die Abmahnindustrie...

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Von: Divix

Öhm..wie..hmm…BITTE WAS? Das hier ist ein wunderbaren Beispiel das mit dem Rechtsystem etwas nicht stimmt! Wieso verdammt nochmal ist es möglich das irgent so eine poplige Kanzlei Anspruch auf 2...

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Von: Thomas

ich schreibe selten einen Kommentar…. 1. viele Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs sind geschützt z.B. „Apfel“ 2. „Geek Nerd“ ist eine eingetragene Marke dieser Firma für die Nizza-Klassen 21,...

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Von: Ständiges Lernen

Lehrreich ist z.B. t3n.de/news/e-commerce-recht-wichtigsten-8-513532/ Die Strafen und Prozesse muss man sich leisten können...

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