ich schreibe selten einen Kommentar….
1. viele Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs sind geschützt z.B. „Apfel“
2. „Geek Nerd“ ist eine eingetragene Marke dieser Firma für die Nizza-Klassen 21, dass heißt für Becher und 25, dass heißt für T-Shirts, Hemden, Mützen usw. es gibt hier also kein „weiträumiges“ Verbot
3. das Landgericht Berlin, hat lediglich eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, dass heißt nicht, dass der Händler wirklich im Unrecht ist. Dies wird erst die Hauptverhandlung zeigen.
4. die Marke befindet sich immer noch in der Widerspruchsfrist
5. es ist wichtig zu wissen, dass Marken vom Amt lediglich auf offensichtliche Freihaltungsansprüche geprüft werden, also eine Bäckerei sich nicht das Wort „Brot“ schützen lässt. Ob eine Marke tatsächlich Bestand hat, zeigen erst die Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Markeneintragung dient letztlich vor allem auch dem Ziel nachweisen zu können ab wann man unter dieser Bezeichnung unterwegs ist.
6. die abmahnende Firma baut eine Drohkulisse auf, ob die hält wird sich zeigen, denn sie muss tatsächlich auch gewerblich aktiv sein
@leganz: das generische spielt keine Rolle, es darf nur den Wettbewerb nicht behindern
@ Jens: der Abmahnende muss in einem Wettbewerbsverhältnis zum Abzumahnenden stehen
@Philip: Google ist nicht begeistert, weil es verhindern muss, das der Begriff zum Allgemeingut wird. z.b. Walkman eine Marke von Sony. Der Markenschutz ging in Österreich verloren, weil der Begriff umgangssprachlich für diese Art von Geräten wurde. Sony wurde also Opfer des eigenen Erfolgs und der eigen Großzügigkeit. Eine solche Situation lässt sich nur verhindern, wenn man strikt gegen eine allgemeine Verwendung vorgeht. Eine ziemliche Ironie, wenn man bedenkt, dass eine solche Aktivität in der Öffentlichkeit nicht gut ankommen dürfte.
@Stefan: wenn die Abmahnung nicht rechtens war, kann man die Kosten für die eigene Verteidigung dem Gegner auferlegen.
@Divix: das Rechtssystem ist schon ok… aber es wird über die Zusammenhänge ungenau berichtet… wie gesagt, die haben vor Gericht nicht recht bekommen
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Von: Thomas
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