[…] Wer die Popularität von TV-Figuren gewerblich nutzen will, sollte sich vergewissern, ob die Namen markenrechtlich geschützt sind. Auch Begriffe wie „Geek Nerd“ werden derzeit teuer abgemahnt. […]
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[…] Wer die Popularität von TV-Figuren gewerblich nutzen will, sollte sich vergewissern, ob die Namen markenrechtlich geschützt sind. Auch Begriffe wie „Geek Nerd“ werden derzeit teuer abgemahnt. […]