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Von: Divix

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Öhm..wie..hmm…BITTE WAS?
Das hier ist ein wunderbaren Beispiel das mit dem Rechtsystem etwas nicht stimmt! Wieso verdammt nochmal ist es möglich das irgent so eine poplige Kanzlei Anspruch auf 2 Wörter(!) erhebt, wird demnächst auch die verwendung von Artikeln abgemahnt?! Ernsthaft absolut niemand hat das Recht die benutzung einer Wortcombinantion abzumahnen. Der größte Brocken ist doch aber das die vor Gericht sogar Recht bekommen haben…
Oh Gott segner unser kaputtes Rechtssystem!


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